Kleinkinder klettern gerne. Tun sie das auf dem Balkon, kann es schnell
gefährlich werden. Um dies zu vermeiden, sind bei Neubau und Nutzung einige
Grundsätze zu beachten.
Foto: Balkon einer Wohnanlage
Architekt Helmut Kroner, Regensburg
TÜV SÜD gibt dazu wichtige Tipps.
Vergitterte Brüstung:
Balkone an Altbauten sind häufig mit hübschen Gittern ausgestattet. Der
Nachteil: Äußerst kletterfreundlich und damit nicht kindersicher. Als Ausweg
empfehlen die TÜV-Experten, die Streben fest zu verkleiden.
Waagrechte Streben:
Auch waagrechte Streben sind wie eine Leiter und damit für Kinder ein prima
Klettergerüst. Wer neu baut, sollte waagrechte Streben gleich bei der Planung
ausschließen. In bestehenden Wohnungen gilt wie bei den Gittern auch: Abdecken
und die Sprossen für kleine Kletterer unbrauchbar machen.
Senkrechte Streben:
Auch senkrechte Gitter können Gefahren bergen. Damit weder Kopf noch Körper
eines Kindes durchpassen, dürfen die Sprossen höchstens zwölf Zentimeter Abstand
haben. So lautet auch die gesetzliche Vorschrift.
Vorsicht Kletterhilfen:
Kinderphantasie kennt keine Grenzen – gerade, wenn es darum geht, sich in
die Höhe zu begeben. Dabei können Stühle, Tische, Getränkekästen oder
Blumenkübel schnell zu Steighilfen werden. Nach dem Frühstück oder der
abendlichen Feier auf dem Balkon also möglichst alles verstauen. Sicher ist
sicher.
Boden und Tür:
Bei Neubauten können die Eltern nicht nur auf die Brüstung, sondern auch auf
einen kindersicheren Bodenbelag achten: Dieser sollte möglichst rutschfest
gestaltet sein, damit die Junioren beispielsweise auch in Strümpfen sicher
unterwegs sind. Und die Tür zum Balkon sollte sich nicht von Kinderhand öffnen
lassen.
INFOBOX
BALKONGELÄNDER
Seitliche Umgrenzung und Abschluss eines Balkons.
Balkongeländer sind die Absturzsicherung für Personen.
Im Gegensatz zur als Fläche geschlossenen Balkonbrüstung
ist das Balkongeländer eine Konstruktion bestehend aus
in einem bestimmten Abstand voneinander angeordneten
Stäben, Brettern oder sonstigen Bauteilen.
Die einzelnen Stäbe dürfen maximal 14 cm voneinander
angeordnet sein, um einen entsprechenden Absturzschutz
von Kleinkindern zu gewährleisten. Die notwendige Höhe
von Balkongeländern regeln die jeweiligen
Landesbauordnungen. Die Standardhöhe für
Balkongeländer beträgt 0,90 m. Laut Bauordnung ist in
den Bundesländern Bremen, Hessen
und Niedersachsen, sowie in Österreich (außer
Kärnten) eine Geländerhöhe von 1,00
m vorgeschrieben.