Das heißt, er muss für Heizung, Warmwasser und Kühlung teilweise
erneuerbare Energien nutzen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin.
|
BAULEX
Darauf weist der Verband Privater
Bauherren (VPB) hin. Kontrolliert werden die Umsetzung des EEWärmeG
und der Einsatz regenerativer Energien normalerweise von den
zuständigen Bauämtern.
Dort müssen in der Regel bis drei Monate ab dem
Inbetriebnahmejahr der Anlagen alle technischen Nachweise vorliegen.
Ausstellen kann die Nachweise in der Regel der Anlagenhersteller
oder
der Installateur.
Die meisten Nachweise, wozu auch
Lieferantenabrechnungen für Biomasse fallen, müssen mindestens fünf
Jahre aufbewahrt werden, um spätere Kontrollen zu ermöglichen.
|
Informationen zum Thema Innenausbau und Raumgestaltung

◄◄◄
Seite Zurückblättern
◄◄◄
baulinks unter vialink.de

zu Architekturbüros und
Innenarchitekten
in Deutschland, Österreich und
der Schweiz