BAUNUTZUNGSVERORDNUNG

Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke

(Baunutzungsverordnung - BauNVO)

in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl.1 S. 132),
zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl.1 S. 466)



ERSTER ABSCHNITT
Art der baulichen Nutzung

§ 1 Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
§ 2 Kleinsiedlungsgebiete
§ 3 Reine Wohngebiete
§ 4 Allgemeine Wohngebiete
§ 4 a  Gebiete zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
§ 5 Dorfgebiete
§ 6 Mischgebiete
§ 7 Kerngebiete
§ 8 Gewerbegebiete
§ 9 Industriegebiet
§ 10 Sondergebiete, die der Erholung dienen
§ 11 Sonstige Sondergebiete
§ 12 Stellplätze und Garagen
§ 13 Gebäude und Räume für freie Berufe
§ 14 Nebenanlagen
§ 15 Allgemeine Voraussetzungen für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen

ZWEITER ABSCHNITT
Maß der baulichen Nutzung

§ 16 Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 17 Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 18 Höhe baulicher Anlagen
§ 19 Grundflächenzahl, zulässige Grundfläche
§ 20 Vollgeschosse, Geschoßflächenzahl, Geschloßfläche
§ 21 Baumassenzahl, Baumasse
§ 21 a Stellplätze, Garagen und Gemeinschaftsanlagen

DRITTER ABSCHNITT
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche

§ 22 Bauweise
§ 23 Überbaubare Grundstücksfläche

VIERTER ABSCHNITT

§ 24 (weggefallen)

FÜNFTER ABSCHNITT
Überleitungs- und Schlußvorschriften

§ 25 Fortführung eingeleiteter Verfahren
§ 25 a Überleitungsvorschriften aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
§ 25 b Überleitungsvorschrift aus Anlaß der dritten Änderungsverordnung
§ 25 c Überleitungsvorschrift aus Anlaß der vierten Änderungsverordnung
§ 26 Berlin-Klausel
§ 27 Inkrafttreten