BAUNUTZUNGSVERORDNUNG
Verordnung
über die bauliche Nutzung der Grundstücke
(Baunutzungsverordnung - BauNVO)
in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 1990 (BGBl.1 S. 132),
zuletzt geändert am 22. April 1993 (BGBl.1 S. 466)
ERSTER ABSCHNITT
Art der baulichen Nutzung
§
1
Allgemeine Vorschriften für Bauflächen und Baugebiete
§ 2 Kleinsiedlungsgebiete
§ 3 Reine Wohngebiete
§ 4 Allgemeine Wohngebiete
§ 4 a Gebiete zur Erhaltung
und Entwicklung der Wohnnutzung (besondere Wohngebiete)
§ 5 Dorfgebiete
§ 6 Mischgebiete
§ 7 Kerngebiete
§ 8 Gewerbegebiete
§ 9 Industriegebiet
§ 10 Sondergebiete, die der
Erholung dienen
§ 11 Sonstige Sondergebiete
§ 12 Stellplätze und Garagen
§ 13 Gebäude und Räume für
freie Berufe
§ 14 Nebenanlagen
§ 15 Allgemeine Voraussetzungen
für die Zulässigkeit baulicher und sonstiger Anlagen
ZWEITER
ABSCHNITT
Maß der baulichen Nutzung
§
16 Bestimmung des Maßes der
baulichen Nutzung
§ 17 Obergrenzen für die
Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung
§ 18 Höhe baulicher Anlagen
§ 19 Grundflächenzahl,
zulässige Grundfläche
§ 20 Vollgeschosse,
Geschoßflächenzahl, Geschloßfläche
§ 21 Baumassenzahl, Baumasse
§ 21 a Stellplätze, Garagen und
Gemeinschaftsanlagen
DRITTER
ABSCHNITT
Bauweise, überbaubare Grundstücksfläche
§
22
Bauweise
§ 23 Überbaubare
Grundstücksfläche
VIERTER
ABSCHNITT
§
24 (weggefallen)
FÜNFTER
ABSCHNITT
Überleitungs- und Schlußvorschriften
§
25
Fortführung eingeleiteter Verfahren
§ 25 a Überleitungsvorschriften
aus Anlaß der zweiten Änderungsverordnung
§ 25 b Überleitungsvorschrift
aus Anlaß der dritten Änderungsverordnung
§ 25 c Überleitungsvorschrift
aus Anlaß der vierten Änderungsverordnung
§ 26 Berlin-Klausel
§ 27 Inkrafttreten