Grafiken co. media7 regensburgBau + Recht

Aktuelles im Baurecht
im DEUTSCHEN BAUARCHIV


Baurecht in der Praxis

Checkliste Bauvertrag

Rechtsanwalt Wolfgang Heinicke
Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht

Folgende Punkte sollten in einem Bauvertrag auf jeden Fall geregelt sein. Daneben sollen alle weiteren getroffenen Absprachen in den Vertrag aufgenommen werden.

1.Genaue Bezeichnung von Auftraggeber und Auftragnehmer
2.Benennung von Art und Lage des Bauvorhabens
3.Gegenstand der Leistung

4.Grundlagen des Vertrages wie

    -Baubeschreibung
    -Leistungsverzeichnis
    -Baugenehmigung
    -DIN- Vorschriften, Regeln der Technik, VOB/C
    -Gesetze
    -VOB/B oder BGB

5.Baubeginn
6.Fertigstellungstermin, eventuell auch verteilt auf Teilleistungen
7.Baudurchführung und Koordination
8.Vollmachten

9.Subunternehmer

    -Auswahl
    -Genehmigung
    -Abtretung von Ansprüchen gegenüber Subunternehmern

10.Verkehrssicherungspflicht

11.Preisvereinbarung

    -Pauschalpreis
    -Einheitspreis
    -Skonto
    -Nachlässe

    -Brutto- oder Nettoangaben

12.Sonder- bzw. Änderungswünsche

    -Vollmachten, Architekt
    -Verpflichtung zur Ausführung
    -Hinweispflicht auf Bauverzögerung 
     durch Sonderwünsche
    -Nachtragsangebote
    -Preisstruktur
    -Schriftform des Auftrages
    -Skonti auch für Nachträge
    -Berücksichtigung von Minderungen
    -Schiedsabrede bei Streit über angemessene 
     Höhe der Preise für Nachträge

13.Vertragsstrafe

Achtung:
-Begrenzung in der Höhe max. 10 % der Bausumme,

-ca. max. 0,2% der Bausumme pro Arbeits- oder Kalendertag

VORHERIGER PRAXISTIPP:
§ 10 Abs. III a HOAI – Antwort auf die 6 wichtigsten Fragen in der Praxis zur mitverarbeiteten Bausubstanz

NÄCHSTER PRAXISTIPP:
Die Abnahme einer Werkleistung und Abnahme einer Immobilie vom Bauträger

HOMEPAGE  |  ÜBERSICHT DER PRAXISTIPPS  |  BAURECHT

IN KOOPERATION MIT

HEINICKE & KOLLEGEN
Rechtsanwälte

MÜNCHEN | HOF | MARKTREDWITZ