Grafiken co. media7 regensburgBau + Recht

Aktuelles im Baurecht
im DEUTSCHEN BAUARCHIV


Baurecht in der Praxis

Verjährung für Gewährleistung und Vergütung

Rechtsanwalt Wolfgang Heinicke
Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht


Gewährleistungsansprüche

Verjährungsfristen

VOB

BGB

Arbeiten an einem Grundstück

1  Jahr

1 Jahr

Arbeiten an einem Bauwerk

2 Jahre

5 Jahre

Feuerungsanlagen

1 Jahr

5 Jahre

Maschinelle, elektrotechnische oder elektronische Anlagen oder Teile

2 Jahre mit Wartung

1 Jahr ohne Wartung

 5 Jahre wenn Bauwerksteil

Arglistiges Verschweigen eines Mangels

30 Jahre

30 Jahre

Verjährungsbeginn

Tag der Abnahme

Tag der Abnahme

Unterbrechung der Verjährung

Schriftliche Rüge

Gerichtliche Maßnahmen


Vergütung

Verjährungsfristen

VOB

BGB

Werklohn allgemein

2 Jahre

2 Jahre

Werklohn wenn AG Gewerbebetrieb

4 Jahre

4 Jahre

Verjährungsbeginn

1.1. des Folgejahres nach Fälligkeit

1.1. des Folgejahres nach Fälligkeit

Unterbrechung der Verjährung

Gerichtliche Maßnahmen

Gerichtliche Maßnahmen

 

VORHERIGER PRAXISTIPP:
Die Abnahme einer Werkleistung und Abnahme einer Immobilie vom Bauträger

NÄCHSTER PRAXISTIPP:
Übersicht der Baupraxis-Tipps

HOMEPAGE  |  ÜBERSICHT DER PRAXISTIPPS  |  BAURECHT

IN KOOPERATION MIT

HEINICKE & KOLLEGEN
Rechtsanwälte

MÜNCHEN | HOF | MARKTREDWITZ