Bau + Recht Aktuelles im Baurecht im DEUTSCHEN BAUARCHIV
Baurecht in der Praxis
Verjährung für Gewährleistung und Vergütung
Rechtsanwalt Wolfgang Heinicke Tätigkeitsschwerpunkt Bau- und Architektenrecht
Gewährleistungsansprüche
Verjährungsfristen
VOB
BGB
Arbeiten an einem Grundstück
1 Jahr
Arbeiten an einem Bauwerk
2 Jahre
5 Jahre
Feuerungsanlagen
Maschinelle, elektrotechnische oder elektronische Anlagen oder Teile
2 Jahre mit Wartung
1 Jahr ohne Wartung
5 Jahre wenn Bauwerksteil
Arglistiges Verschweigen eines Mangels
30 Jahre
Verjährungsbeginn
Tag der Abnahme
Unterbrechung der Verjährung
Schriftliche Rüge
Gerichtliche Maßnahmen
Vergütung
Werklohn allgemein
Werklohn wenn AG Gewerbebetrieb
4 Jahre
1.1. des Folgejahres nach Fälligkeit
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HEINICKE & KOLLEGEN Rechtsanwälte
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