Die
Bauabnahme sicher durchführen
Der
Bauherr ist stolz, daß sein Eigenheim fertiggestellt
ist. Jetzt will er möglichst schnell mit seiner Familie
einziehen. Vorher muß jedoch die Abnahme zwischen dem
Bauunternehmer und dem Bauherrn erfolgen.
Die Bauabnahme hat weitreichende rechtliche Folgen. Mit
der Abnahme beginnt beispielsweise die Verjährung von
Gewährleistungsansprüchen zu laufen. Damit der Bauherr
seine Rechte optimal sichert, rät die Deutsche Bank
Bauspar AG die folgenden fünf Tips bei der Abnahme
seines Eigenheims zu beachten.
1.
Die Bauabnahme nicht "verschlafen"
Häufig ist im Bauvertrag nicht ausdrücklich geregelt,
wann und wie die Bauabnahme durchgeführt wird. In
diesem Fall besteht die Gefahr, daß der Bauherr durch
Einzug in sein neues Heim den Bau stillschweigend
abnimmt und die Bauleistung damit als vertragsgemäß
anerkennt. Um dies zu verhindern, sollte der Bauherr
unbedingt vor dem Einzug ins neue Heim einen förmlichen
Abnahmetermin mit dem Bauunternehmer vereinbaren und die
Abnahme durchführen.
2.
Vorsicht bei Schlußrechnungen nach VOB
Die Gefahr, die Bauabnahme zu verpassen, ist noch größer,
wenn der Bauvertrag nach der "Verdingungsordnung für
Bauleistungen" (VOB) abgewickelt wird. Hier kann
eine Bauabnahme schon dann eintreten, wenn der Bauherr
eine Schlußrechnung des Bauunternehmers erhält und
innerhalb von 12 Tagen nicht widerspricht. Diese
Rechnung sollte der Bauherr sofort an den Architekten
weiterleiten und im Rahmen der 12-Tagefrist schriftlich
eine förmliche Abnahme von dem Bauunternehmer
verlangen.
3.
Die Kompetenz des Architekten nutzen
Bei der Bauabnahme sind die Kenntnisse und Erfahrungen
des Architekten besonders wertvoll. Als Fachmann kann er
Baumängel früher und leichter erkennen als der
Bauherr. Deshalb sollte der Bauherr dem Architekten frühzeitig
den Bauabnahmetermin mitteilen.
4.
Die Ergebnisse der Abnahme protokollieren
Neben den Formangaben (Bauobjekt, Beteiligte, Tag,
Uhrzeit) sollte das Protokoll alle Ergebnisse der
Bauabnahme enthalten, insbesondere auch eine genaue
Beschreibung eventueller Baumängel. Beweisfotos können
die Versäumnisse zusätzlich dokumentieren. Das
Protokoll ist von beiden Seiten zu unterschreiben.
5.
Gewährleistungsrechte sichern
Sind bei der Abnahme Baumängel aufgetreten, hat der
Bauherr Gewährleistungsrechte gegenüber dem
Bauunternehmer. Dazu zählt auch das Recht, daß der
Mangel nachgebessert oder der Preis gemindert werden
kann. Um sich diese Gewährleistungsrechte für jeden
einzelnen Mangel zu sichern, weist die Deutsche Bank
Bauspar AG darauf hin, daß im Abnahmeprotokoll alle
bis zu diesem Zeitpunkt bekannten Mängel im einzelnen
festzuhalten sind und der Bauherr auf seinen Gewährleistungsrechten
ausdrücklich bestehen soll.
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