Die Baugenehmigung schnell und sicher erhalten
Auch
nach der Reform einiger Landesbauordnungen muß der
Bauherr in den meisten Bundesländern vor Baubeginn eine
Baugenehmigung einholen. Die Baugenehmigung schafft
Rechtssicherheit für den Bauherrn. Weder das Bauamt
noch der Nachbar kann sich nach Inkrafttreten der
Baugenehmigung gegen das Eigenheim wenden.
Wie
der Bauherr die Baugenehmigung sicher und schnell und
damit kostengünstig erhält, zeigt im folgenden die
Deutsche Bank Bauspar AG:
1.
Klären, ob überhaupt eine Baugenehmigung erforderlich
ist
Da die Landesbauordnungen in den einzelnen Bundesländern
unterschiedlich ausfallen, sollte der Bauherr möglichst
frühzeitig in einem Gespräch mit dem zuständigen
Bauamt klären, ob überhaupt eine Baugenehmigung
erforderlich ist. Sicherheitshalber sollte nachgefragt
werden, ob ausnahmsweise weitere Genehmigungen eingeholt
werden müssen, z.B. dann, wenn das Bauvorhaben in einem
Landschaftsschutzgebiet liegt.
2.
Rechtzeitig den Antrag auf Erteilung der Baugenehmigung
stellen
Auch beim Bauen gilt: Zeit ist Geld. Deshalb sollte der
Bauherr den Antrag beim Bauamt so rechtzeitig stellen,
daß die Baugenehmigung zum geplanten Zeitpunkt auch zur
Verfügung steht. Mit ca. 2 bis 3 Monaten
Bearbeitungsdauer durch das Bauamt muß der Bauherr
rechnen.
3.
Bei Zweifeln eine Bauvoranfrage stellen
Wenn der Bauherr Zweifel hat, ob z.B. das Grundstück in
einer bestimmten Art und Weise genutzt werden darf, kann
der Bauherr schon vor Beginn des
Baugenehmigungsverfahrens eine Bauvoranfrage beim zuständigen
Bauamt stellen. Vorteil für den Bauherren: Er erhält
zu einem frühen Zeitpunkt Planungssicherheit. Denn
sobald die Behörde den schriftlichen Bauvorbescheid
erlassen hat, ist sie an ihre Antwort je nach Bundesland
1 bis 3 Jahre lang gebunden.
4.
Die Unterlagen für den Antrag vollständig einreichen
Der Bauherr sollte sich das Antragsformular für eine
Baugenehmigung beim Bauamt besorgen. Dort erfährt er
auch, welche für die Beurteilung seines Bauvorhabens
erforderlichen Unterlagen in welcher Anzahl einzureichen
sind. Diese Unterlagen müssen von einem nach der
jeweiligen Landesbauordnung Berechtigten (z.B. Architekt
oder Ingenieur) unterschrieben sein. Der Bauantrag
selbst ist zusätzlich vom Bauherren zu unterschreiben.
5.
Die Nachbarn frühzeitig einbeziehen
Bis zu ihrem Inkrafttreten kann die Baugenehmigung durch
die Nachbarn rechtlich angegriffen werden. Dadurch verzögert
sich der Baubeginn, oder er wird ganz untersagt. Beides
ist teuer für den Bauherren. Er sollte deshalb möglichst
frühzeitig die Nachbarn über das Bauvorhaben
informieren und sie bitten, den Lageplan und die
Bauzeichnungen zustimmend zu unterzeichnen. Wenn die
Baugenehmigung erteilt ist, sind die Nachbarn an ihre
Zustimmung gebunden und können die Baugenehmigung nicht
mehr angreifen.
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