Den
Bauvertrag richtig abschließen
Nach
Erteilung der Baugenehmigung will der Bauherr sein
Eigenheim durch einen Bauunternehmer errichten lassen.
Hierbei entsteht der größte Teil der Haubaukosten, die
richtig vertraglich abgesichert werden sollten.
Um
beim Abschluß des Bauvertrages teure Fehler zu
vermeiden, rät die Deutsche Bank Bauspar AG folgende
Punkte bei den Vertragsverhandlungen zu beachten:
1.
Bauvertrag schriftlich abfassen
Bei einem schriftlichen Bauvertrag hat der Bauherr den
Vorteil, daß er bei Streitigkeiten seine Rechte leicht
nachweisen kann.
2.
Qualität und Ausstattung des Eigenheims genau festlegen
In der Baubeschreibung sollten genaue Angaben über die
verwendeten Materialien und die Ausstattung der Räume
enthalten sein. Formulierungen wie "oder
gleichwertige Materialien" sind von Nachteil, weil
der Bauunternehmer diese zu seinen Gunsten auslegen
kann.
3.
Festpreis vereinbaren
Erst durch die Festpreisvereinbarung werden die
Baukosten und damit der Finanzierungsbedarf für den
Bauherrn klar kalkulierbar. Der Bauherr sollte darauf
achten, daß der Vertrag keine Klauseln enthält, die
ihn verpflichten, zusätzliche Kosten zu übernehmen.
4.
Abschlagszahlungen nur nach Baufortschritt
Erfolgen Abschlagszahlungen nach Baufortschritt, so hat
der Bauherr im Konkursfall des Bauunternehmers für sein
Geld bereits einen Gegenwert - die Bauleistung -
erhalten, und sein Geld ist nicht verloren.
Sondertip: Höhe und Zeitpunkt der
Abschlagszahlungen sollten vor Vertragsschluß mit dem
Auszahlungszeitpunkt des Baudarlehens abgestimmt werden.
5.
Skonto vereinbaren
Überall wird´s gemacht, beim Bauvertrag aber häufig
vergessen. Eine Skontovereinbarung führt gerade bei großen
Summen wie beim Hausbau zu spürbaren finanziellen
Vorteilen.
6.
Baufristen und Vertragsstrafeklauseln verbindlich
festlegen
Jede Bauverzögerung kostet Geld. Der Bauherr kann sich
jedoch vor diesem Risiko schützen, indem er die
Baufristen als verbindliche Vertragsfristen sowie
Vertragsstrafeklauseln für Fristüberschreitungen
vereinbart. Um eine Vertragsstrafeklausel richtig
abzufassen, sollte der Rat eines auf Baurecht
spezialisierten Anwalts eingeholt werden.
7.
5jährige Verjährungsfrist des BGB festschreiben
Viele Baufehler sind erst lange nach Einzug in das
Eigenheim erkennbar. Damit die Gewährleistungsansprüche
des Bauherrn nicht verjährt sind, sollte im Bauvertrag
die 5jährige Verjährungsfrist des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) und nicht die 2jährige nach der
Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vereinbart
sein.
8.
Gewährleistungsbürgschaft verlangen
Wenn der Bauunternehmer in Konkurs geht, sind bei
Baufehlern die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn
nutzlos. Dieses Risiko sichert die Gewährleistungsbürgschaft
einer Bank ab. Deshalb sollte der Bauunternehmer im
Bauvertrag verpflichtet werden, eine entsprechende Bankbürgschaft
beizubringen.
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