Den Grundstückskaufvertrag erfolgreich aushandeln
Der
erste Schritt zum eigenen Haus ist gemacht: Der Bauherr
hat ein passendes Baugrundstück gefunden und sich mit
dem Verkäufer über den Verkaufspreis geeinigt. Jetzt
heißt es, die Einzelheiten klug zu verhandeln und in
einem notariellen Kaufvertrag eindeutig festschreiben zu
lassen.
Damit
der Käufer eines Grundstücks seine Rechte optimal
sichert, rät die Deutsche Bank Bauspar AG dem Käufer,
vor allem folgende Punkte bei den Vertragsverhandlungen
zu beachten:
1.
Den Notar bestimmen
Regelmäßig trägt der Käufer die Kosten des Grundstückskaufvertrages.
Deshalb hat der Käufer auch das Recht, den Notar seines
Vertrauens zu bestimmen. Diesen Vorteil sollte der Käufer
unbedingt nutzen, denn der Notar, den der Käufer
ausgesucht hat, wird den ersten Vertragsentwurf nach den
Vorstellungen des Käufers anfertigen.
2.
Den Vertragsentwurf vor Unterzeichnung prüfen
Der Käufer sollte sich den Vertragsentwurf vor der
Vertragsunterzeichnung beim Notar zusenden lassen. Nur
so kann der Käufer den Vertragsentwurf in Ruhe überprüfen,
bei Verständnisproblemen nachfragen und eventuell
Vorschläge zur Verbesserung seiner Position machen.
3.
Durch eine Auflassungsvormerkung das Eigentum sichern
In der Zeit zwischen Kaufvertragsabschluß und
Eintragung des Käufers als Eigentümer im Grundbuch können
Ereignisse eintreten, wie z.B. der Konkurs des Verkäufers
oder eine Zwangsvollstreckung, die den Eigentumserwerb
des Käufers gefährden. Mit Eintragung einer
Auflassungsvormerkung im Grundbuch sichert sich der Käufer
gegen diese Risiken zu vergleichsweise geringen Kosten
ab: Bei einem Kaufpreis von 200.000 DM entstehen
Gerichtskosten von lediglich ca. 300 DM.
4.
Den Verkäufer für Altlasten und Erschließungskosten
haften lassen
Der Käufer sollte sich vertraglich zusichern lassen, daß
dem Verkäufer bezüglich des Grundstücks keine
Altlasten bekannt sind. Darüber hinaus sollte der Verkäufer
vertraglich bestätigen, daß alle Erschließungskosten,
für die der Eigentümer des Grundstücks haftet,
bezahlt sind.
5.
Den Kaufpreis so spät wie möglich zahlen
Für den Käufer gilt der Grundsatz: Je später die
Kaufpreiszahlung, desto höher der wirtschaftliche
Vorteil. In jedem Fall muß der Käufer darauf achten,
daß der Kaufpreis frühestens nach Eintragung der
Auflassungsvormerkung im Grundbuch zu zahlen ist.
Sondertip: Höhe und Zeitpunkt der Kaufpreiszahlungen
sollten vor Abschluß des Kaufvertrages mit der Hausbank
abgestimmt werden, damit das zugesagte Baudarlehen
punktgenau ausgezahlt werden kann.
6.
Alle Absprachen vertraglich festschreiben
Mündlich getroffene Absprachen über den Grundstückskauf
sind unwirksam. Der Käufer sollte daher abschließend
überprüfen, ob alle mündlichen Absprachen mit dem
Verkäufer schriftlich in dem Vertrag festgehalten sind.
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